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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand 22.02.2024

1. Allgemeines
1.1. Die aktuellen AGB können Sie jederzeit auch unter www.resulux.de/agb/ einsehen.
1.2. Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als Resulux ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Kunden die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführen.
1.3. Im Folgenden ist das logische „oder“ (nicht-ausschließende Disjunktion) gemeint. Es können entweder eine der beiden Bedingungen eintreten oder beide. Bei einer Aufzählung, mit der Disjunktion „oder“, zählen die vorangehenden Kommata der Aufzählung ebenfalls als logisches „oder“.
1.4. Alle, in den AGB genannten, Personen bevorzugen oder schränken weder männlich, weiblich noch divers ein.
1.5. Vertragspartner sind private Veranstalter bzw. Auftraggeber (nachfolgend „Kunden“ genannt) oder Unternehmer (ebenfalls nachfolgend „Kunden“ genannt). Private Veranstalter sind alle natürlichen Personen, die nach § 13 BGB ein Rechtsgeschäft weder zu gewerblichen noch selbstständigen beruflichen Zwecken abschließen. Unternehmen sind nach § 14 BGB alle juristischen und natürlichen Personen oder rechtsfähigen Personengesellschaften, welche mit Abschluss des Rechtsgeschäfts gewerblich handeln.
1.6. Gegenüber Unternehmern gelten diese AGB auch für künftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass wir nochmals auf sie hinweisen müssen.
1.7. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden https://ec.europa.eu/consumers/odr/.
1.8. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer anderen Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.
1.9. Unsere Lieferung, Leistungen, Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die Resulux mit seinen Kunden über die von Resulux angebotenen Waren und Dienstleistungen schließt.
1.10. Die Sicherheit der Personen, Veranstaltung und Technik, die im Auftrag von Resulux auf der Veranstaltung sind, muss während der Veranstaltung, gegen von der Veranstaltung ausgehende Gefahren vom Kunden gewährleistet sein.
1.11. Die Bedienung der vor Ort aufgebauten Technik, die Resulux bereitstellt, darf nur von berechtigten Personen erfolgen. Berechtigt ist die Person, die von Resulux für die Veranstaltung eingewiesen wurde.
1.12. In Absprache mit dem Kunden dürfen gekennzeichnete Bereiche ausschließlich von berechtigten Personen betreten werden. Resulux bemüht sich, den Kunden bestmöglich dabei zu unterstützen.
1.13. In Absprache mit dem Kunden darf, zum Schutz der Technik in gegebenenfalls gekennzeichneten Bereichen nicht gegessen oder getrunken werden. Resulux bemüht sich, den Kunden bestmöglich dabei zu unterstützen.
1.14. Resulux muss während der Veranstaltung bei Bedarf ein diebstahlgeschützter Lagerraum in angemessener Größe zur Verfügung gestellt werden. Ob Bedarf besteht oder nicht, entscheidet Resulux. Dieser muss Resulux vor der Veranstaltung gezeigt werden, um Absprache über die Größe zu tätigen.
1.15. Der Kunde muss dafür sorgen, dass die Technik am Veranstaltungsort sicher ist, Resulux tut sein Möglichstes, diesen darin zu unterstützen. Resulux wird den Kunden auf große Risiken Hinweisen.
1.16. Bei Zugreifen Dritter - insbesondere durch Gerichtsvollzieher - auf das Eigentum von Resulux, wird der Kunde auf Resulux’ Eigentum hinweisen und Resulux unverzüglich benachrichtigen, damit Resulux seine Eigentumsrechte durchsetzen kann.
1.17. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist Resulux berechtigt, das Eigentum von Resulux herauszuverlangen, sofern Resulux vom Vertrag zurückgetreten ist.
1.18. Der Kunde hat für beschädigtes Equipment oder Material Sorge zu tragen und muss für die Kosten/Neuanschaffungskosten aufkommen.
1.19. Manipulation oder Reparaturen oder Reinigungen der Mietobjekte von Resulux sind dem Kunden untersagt. Resulux behält sich das Recht vor, sollte es doch gemacht werden die Neuanschaffungskosten des Gerätes dem Kunden in Rechnung zu stellen.
1.20. Sollte Resulux einer oder mehrerer Vertragspflicht(en) nicht nachkommen verpflichtet sich Resulux zu einer Straffzahlung von insgesamt 50 Euro.
1.21. Resulux behält sich das Recht vor das Logo des Kunden (mit einem entsprechenden Verweis) zu benutzen, um die Zusammenarbeit zu zeigen. Hierbei werden keine weiteren Details der Zusammenarbeit veröffentlicht.

2. Preise
2.1. Resulux wird den Kunden informieren und Rücksprache halten, sobald der Rechnungsendbetrag (brutto) sich von dem Angebotsendbetrag (brutto) unterscheiden wird.
2.2. Der Kunde muss alle, durch Resulux, entstandenen notwendigen und grundlegenden Kosten tragen. Hiermit ist zum Beispiel die Rechnung für Strom, für die von Resulux aufgebaute Technik, gemeint.
2.3. In Prospekten, Anzeigen und anderen Werbematerialien enthaltene Angebote und Preisangaben sind freibleibend und unverbindlich.

3. Beauftragung
3.1. Eine Vertragsbindung erfolgt erst dann, wenn eine Auftragsbestätigung von Resulux vorliegt. Somit kann sichergestellt werden, dass die Beauftragung eines Angebotes auch bei Resulux angekommen ist.

4. Zahlungen
4.1. Resulux behält sich das Recht vor, den fälligen Angebotsendbetrag (brutto) oder einen Teil des fälligen Angebotsendbetrages (brutto) auf Vorkasse einzufordern. Bei geringerem Rechnungsendbetrag (brutto) zahlt Resulux die Differenz zum Angebotsendbetrag (brutto) an den Kunden zurück.
4.2. Technisches Personal, Fahrer und Service-Mitarbeiter im Außendienst sind nicht zum Inkasso berechtigt. Diese Bestimmung entspricht der gesetzlichen Regelung, wonach eine Bevollmächtigung zum Inkasso gesondert erfolgen muss und somit unter diesen Umständen möglich ist.
4.3. Eine Rechnung gilt als beglichen, sobald der fällige Rechnungsendbetrag (brutto) Resulux, mit den auf der jeweiligen Rechnung angegebenen Empfängerdaten, gutgeschrieben oder empfangen und akzeptiert wurde.
4.4. Sollte die Rechnung nicht innerhalb der Zahlungsfrist beglichen worden sein, liegt ein Zahlungsverzug vor und es werden Zinsen genommen. Bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, gilt: “Der Verzugszinssatz beträgt für das Jahr fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.” §288 Abs. (1) BGB “Bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, beträgt der Zinssatz für Entgeltforderungen neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.” §288 Abs. (2) BGB.
4.5. Bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, und der Kunde in den Zahlungsverzug kommt, werden ab der ersten Mahnung zusätzlich Mahnungsgebühren in Rechnung gestellt in Höhe von drei bis fünf Euro.
4.6. Bei Rechtsgeschäften, an denen kein Verbraucher beteiligt ist, und der Kunde in den Zahlungsverzug kommt, wird ab der ersten Mahnung zusätzlich eine Mahnpauschale in Rechnung gestellt in Höhe von 40 Euro (§288 Abs. (5) BGB).
4.7. Dem Kunden steht das Recht auf Aufrechnung von Forderungen nur zu, wenn diese rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Resulux anerkannt sind.

5. Fotografie
5.1. Wenn Resulux beauftragt wurde, Bildaufnahmen zu machen, muss der Kunde eine Einwilligung der anwesenden Personen beschaffen. Jegliche Haftung übernimmt der Kunde, da Resulux die Bilder nur an den Kunden (Auftraggeber) weitergibt.
5.2. Der Kunde muss außerdem sicherstellen, dass er über die Bildrechte der fotografierten /gefilmten Objekte und Orte verfügt.

6. Laser
6.1. Wenn Resulux beauftragt wurde einen Laser zu benutzen oder aufzubauen, behält sich Resulux das Recht vor, diesen nicht zu verwenden oder wieder auszuschalten, wenn die Sicherheit von Personen gefährdet wird. Falls gefordert, wird Resulux dem Kunden in diesem Fall eine Begründung geben.

7. Vermietung
7.1. Eine Vermietung ist dann der Fall, wenn die Technik von Resulux ohne Anwesenheit von einem Mitarbeiter von Resulux und Beaufsichtigung durch einen Mitarbeiter von Resulux durch eine andere Person bedient wird.
7.2. Vermietungen gelten, wie in 1., 2. und 3. beschrieben, ebenfalls als Veranstaltungen.
7.3. Das von Resulux gemietete Equipment darf nicht weiter an Dritte vermietet werden. Der Kunde darf nicht über das gemietete Equipment verfügen. Die Mietgegenstände sind gewissenhaft und rücksichtsvoll zu behandeln. Hierbei hat der Kunde auch für eine schonende (einwandfreie) Stromversorgung zur Langlebigkeit des Gerätes zu sorgen. Andererseits hat der Kunde die Kosten für den Schaden zu tragen.
7.4. Der Kunde ist dazu verpflichtet, Resulux in Textform darüber zu informieren, sobald der Einsatzort der Technik oder der Transport besondere Gefahren oder allgemein Besonderheiten aufweist. Als Besonderheit gilt zum Beispiel die Benutzung der Technik von Resulux in Kombination mit anderer Technik.
7.5. Für die Dauer von ordnungsgemäßer Abholung bis zur ordnungsgemäßen Rückgabe trägt der Kunde das gesamte Risiko und muss selbst für evtl. entstehende Schäden am Equipment aufkommen.
7.6. Der Kunde muss sich selbstständig gegen Gefahren absichern und auch versichern.
7.7. Der Kunde darf die Mietobjekte von Resulux nicht zweckentfremden. Wenn der Kunde dies trotzdem tut, dann muss dieser selbst für eventuell entstandene Schäden aufkommen.
7.8. Ein angefangener Tag bei der Mietung zählt als kompletter Tag. Ein Tag wird nicht anteilig oder teilweise berechnet.
7.9. Resulux behält sich das Recht vor, eine Kaution von dem Kunden während der Miete zu verlangen und diese nur zurückzuzahlen, wenn es keine Probleme, wie zuvor beschrieben, gab. Falls die Kaution nicht ausreicht, um den Schaden zu decken, behält Resulux sich das Recht vor, zusätzlich vom Kunden Geld einzufordern.
7.10. Ein Schaden an einem Mietobjekt von Resulux beeinträchtigt nicht den Entgeldanspruch von Resulux.
7.11. Akkubetriebene Scheinwerfer und Lautsprecher fallen unter Sondervorschrift 188 ADR. Wir weisen darauf hin und setzten voraus, dass gefahrengutrechtliche Abholungen nur durch unterwiesenes Personal gemäß Kapitel 1.3 ADR durchzuführen ist.

8. Stornierung vom Vertrag durch den Kunden
8.1. Bei Stornierung, durch den Kunden ist immer der volle Angebotsendbetrag (brutto) zu zahlen.

9. Kündigung vom Vertrag durch Resulux
9.1. Ein Rücktritt seitens Resulux ist nur durch höhere Gewalt, wie zum Beispiel durch Krankheit oder einen Unfall, möglich. Resulux wird in diesem Fall alles in seiner Macht Stehende versuchen, um dem Kunden gleichwertigen Ersatz zu stellen (ausgenommen Tod). Ausnahme: Wird eine Bedingung der AGB, des Angebots oder des Fragebogens durch den Kunden grob verletzt, kann Resulux sich auf diese berufen und den Vertrag ohne weitere Verpflichtungen, wie zum Beispiel der Organisation von Ersatz, kündigen und den vollen Angebotsendbetrag (brutto) in Rechnung stellen.
9.2. Sollten die Arbeitsbedingungen oder der Arbeitsweg nicht zumutbar sein, behält Resulux sich das Recht vor ebenfalls ohne Erlassen der Rechnungsendsumme (brutto), vom Vertrag zurückzutreten.

10. Haftung
10.1. Der Kunde muss den gesamten Schaden tragen, wenn zum Beispiel bauliche Konstruktionen, die nicht von Resulux sind, versagen und dadurch Equipment oder Leute zu Schaden kommen. In einem solchen (oder ähnlichen) Fall muss der Kunde zuerst den entstandenen Schaden begleichen, bevor Resulux seine zuvor vereinbarte Dienstleistung erbringen muss. Die „normale“ Rechnung muss, egal ob die Dienstleistung dann noch erfolgt oder nicht, (dies hängt davon ab, ob es noch möglich ist oder nicht oder der Veranstalter es noch möchte) im vollen Umfang bezahlt werden.
10.2. Für Personen- und Sachschäden, zum Beispiel an der Technik oder dem Veranstaltungsort, die während der Veranstaltung (dem Aufbau und Abbau eingeschlossen) durch eine nicht bei Resulux beschäftigte Person verursacht werden, haftet ausschließlich der Kunde.
10.3. Resulux haftet für Schäden die Resulux selbst am Gebäude verursacht hat. Hiervon ausgenommen sind Schäden, die aufgrund von vom Kunden fehlender oder zurückgehaltener oder falscher Informationen entstanden sind.
10.4. Kann eine Beschädigung oder das Fehlen von Equipment, Technik oder Personen auf die Veranstaltung im Nachhinein zurückgeführt werden, haftet auch hierfür der Kunde im Nachhinein.
10.5. Für Schäden an Technik, Equipment und / oder Personen von Resulux, die während einer Veranstaltung durch alle nicht zu Resulux zugehörigen Personen fahrlässig, grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden, haftet der Kunde.
10.6. Sofern Resulux durch höhere Gewalt, Naturkatastrophen, behördliche Anordnung, Betriebsstörungen beim Kunden, Stromausfall oder Stromschwankungen die vereinbarten Leistungen nicht erbringen kann, hat der Auftraggeber kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag, keinen Anspruch auf Schadensersatz und kein Recht auf Zurückhaltung einer Zahlung.
10.7. Schadensersatzansprüche des Kunden aufgrund von offensichtlichen Sachmängeln der gelieferten Ware oder geleisteten Dienstleistung sind ausgeschlossen, wenn er Resulux den Mangel nicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Ablieferung der Ware oder Leistung der Dienstleistung anzeigt.

11. Sonstiges
11.1. Resulux behält sich das Recht vor, mit Technik und Equipment von Drittanbietern sein eigenes zu ergänzen. Treten bei diesem Drittanbieter zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbare, Probleme, Lieferschwierigkeiten oder Ähnliches auf, ist Resulux von der Pflicht befreit, diese vereinbarten Produkte oder Leistungen zu erbringen. In diesem Fall muss Resulux einen Nachweis für den Ausfall dieses Drittanbieters vorweisen. Wenn Resulux keinen finanziellen Schaden nimmt und gegebenenfalls die an den Drittanbieter getätigten finanziellen Leistungen zurückerstattet bekommt, erstattet Resulux auch dem Kunden den jeweiligen Positionsangebotspreis für die nicht erbrachte Leistung.
11.2. Resulux behält sich das Recht vor, geplante Geräte und Leistungen durch vergleichbare oder ebenso geeignete Geräte und Leistungen zu ersetzen, wenn es den Veranstaltungszweck nicht einschränkt.
11.3. Der Kunde beschafft alle notwendigen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen (wie zum Beispiel GEMA), sofern nicht anders im Angebot beschrieben. Resulux ist nicht für die Erteilung solcher Genehmigungen haftbar.
11.4. Der Kunde verpflichtet sich, alle ihn betreffenden Bestimmungen seinerseits in Verträgen mit Dritten (zum Beispiel Künstlern, Sportlern, Zuschauern), unter Berücksichtigung oder mit Absprache von Resulux zu vereinbaren, sofern er selbst einen vergleichbaren Haftungsausschluss vereinbart hat oder er einen Haftungsausschluss zugunsten von Resulux ohne zumutbare wirtschaftliche Nachteile zu vereinbaren. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, hat der Kunde Resulux von vorstehenden Schadensersatzansprüchen Dritter freizuhalten, soweit Resulux gegenüber Dritten nicht wegen grob fahrlässigen Verhaltens haftet.
11.5. Der Kunde darf eigene Ansprüche gegen Ansprüche von Resulux nur Aufrechnen, wenn diese Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgelegt sind. Der Kunde kann von ihm geschuldete Leistungen nur aufgrund berechtigter Gegenansprüche aus demselben Vertragsverhältnis zurückbehalten.

12. Schlussbestimmung
12.1. Die Wirksamkeit der Absätze wird nicht berührt, wenn ein Einzelner oder ein Abschnitt, gleich aus welchem Grund, nicht zur Anwendung gelangt.
12.2. Der Gerichtsstand ist der Geschäftssitz von Resulux.